Rechtsanwälte
Allgemeine Geschäftsbedingungen nach UN-Kaufrecht (CISG) gestalten
International tätige Mandanten und Mandantinnen wünschen in der Beratung immer häufiger ihre vertraglichen Regelwerke nicht in jedem Fall individuell verhandeln zu müssen, sondern, wie im nationalen Verkehr bereits praktiziert, diese durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zu gestalten. Wegen der höheren Akzeptanz und häufig auch aus strategischen Gesichtspunkten wird dabei immer mehr die ausdrückliche Einbeziehung des UN-Kaufrechts (CISG) gewünscht. Bekanntlich regelt das UN-Kaufrecht die üblicherweise im Rahmen von AGB abgebildeten Bereiche nicht vollumfänglich. Zahlreiche weitere regelungsbedürftige Fragen, etwa die Rechtsfolgen des Verzuges, der Umfang der Haftung oder die Frage von Sicherungsmittel zur Kaufpreiszahlung sind aber in der anwaltlichen Praxis zu gestalten. Im Rahmen der Gestaltung stellt sich zudem die Frage, ob und wie auf nationales Sekundärrecht ausgewichen werden kann.
mehr
Direkter Kontakt
Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren, zu unseren Themen oder zu teras?
Dann rufen Sie uns an!
T +49 (0)681 / 6 85 23 11
....................................
Praxistipp Recht
„Lkw-Kartell-kartellrechtliche Schadensersatzansprüche“ |
Erfahren Sie mehr von Rechtsanwalt Matthias Brombach, Saarbrücken, teras Anwaltskanzlei |
mehr |
.................................... |
|