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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen nach UN-Kaufrecht (CISG) gestalten

    International tätige Mandanten und Mandantinnen wünschen in der Beratung immer häufiger ihre vertraglichen Regelwerke nicht in jedem Fall individuell verhandeln zu müssen, sondern, wie im nationalen Verkehr bereits praktiziert, diese durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zu gestalten. Wegen der höheren Akzeptanz und häufig auch aus strategischen Gesichtspunkten wird dabei immer mehr die ausdrückliche Einbeziehung des UN-Kaufrechts (CISG) gewünscht. Bekanntlich regelt das UN-Kaufrecht die üblicherweise im Rahmen von AGB abgebildeten Bereiche nicht vollumfänglich. Zahlreiche weitere regelungsbedürftige Fragen, etwa die Rechtsfolgen des Verzuges, der Umfang der Haftung oder die Frage von Sicherungsmittel zur Kaufpreiszahlung sind aber in der anwaltlichen Praxis zu gestalten. Im Rahmen der Gestaltung stellt sich zudem die Frage, ob und wie auf nationales Sekundärrecht ausgewichen werden kann.
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