Allgemeine Geschäftsbedingungen nach UN-Kaufrecht (CISG) gestalten - Rechtsanwälte - teras - Rechtliches Know-how für Unternehmen

Rechtsanwälte

Allgemeine Geschäftsbedingungen nach UN-Kaufrecht (CISG) gestalten
Fortbildungsveranstaltung mit 7 Std. nach § 15 FAO

International tätige Mandanten und Mandantinnen wünschen in der Beratung immer häufiger ihre vertraglichen Regelwerke nicht in jedem Fall individuell verhandeln zu müssen, sondern, wie im nationalen Verkehr bereits praktiziert, diese durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zu gestalten. Wegen der höheren Akzeptanz und häufig auch aus strategischen Gesichtspunkten wird dabei immer mehr die ausdrückliche Einbeziehung des UN-Kaufrechts (CISG) gewünscht. Bekanntlich regelt das UN-Kaufrecht die üblicherweise im Rahmen von AGB abgebildeten Bereiche nicht vollumfänglich. Zahlreiche weitere regelungsbedürftige Fragen, etwa die Rechtsfolgen des Verzuges, der Umfang der Haftung oder die Frage von Sicherungsmittel zur Kaufpreiszahlung sind aber in der anwaltlichen Praxis zu gestalten. Im Rahmen der Gestaltung stellt sich zudem die Frage, ob und wie auf nationales Sekundärrecht ausgewichen werden kann.
 
Die Referenten stellen in unserem Praktiker-Seminar zunächst die Voraussetzungen und Grenzen der AGB-Gestaltung auf der Basis des UN-Kaufrechtes dar. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auch auf die strategische Beratungssituation des Mandanten gerichtet werden. Ein wesentlicher Punkt wird die Wahl des anwendbaren Sekundärrechts sein. Kritisch beleuchtet wird die häufig anzutreffende bzw. bevorzugte Wahl des anwendbaren Sekundärrechtes zugunsten des schweizerischen Obligationsrechtes.
 

Inhalte

Inhalte:

• Bestimmung des zuständigen Gerichtes
• Bestimmung des anwendbaren Rechtes
• Geltungsbereich der Bedingungen, der Unterlagen
• Vertragsschluss
• Leistungsumfang
• Liefertermine / Nichteinhaltung der Liefertermine
• Gefahrübergang
• Preise
• Zahlungsbedingungen
• Nicht rechtzeitige Abnahme
• Untersuchungs- und Rügepflicht
• Gewährleistung • Haftung • Eigentumsvorbehalt • Aufrechnung • Vertragssprache • Schriftform • Salvatorische Klausel
 
 
Weitere Informationen
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