Personal/HR
Reise- und Bewirtungskosten 2018
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Kosten für Geschäftsreisen und Bewirtungen werden bei Betriebsprüfungen
und in Steuererklärungen streng nachgeprüft. Deshalb müssen diese Kosten durch die zuständige Stelle im Betrieb richtig abgerechnet werden. Hier gilt es, einen juristisch korrekten und zugleich pragmatischen Weg zu finden. Das Reisekosten- und Bewirtungsrecht befindet sich auch im Jahreswechsel 2017 auf 2018 im Wandel. Zu berücksichtigen sind die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2017 und das Jahressteuergesetz 2017.
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Ihr Nutzen: Sie erfahren in diesem Praxis-Seminar, worauf es im Reisekostenrecht wirklich ankommt. Das Seminar vermittelt Ihnen das unabdingbare Knowhow, um die „neuralgischen Punkte“ bei der Abrechnung von Reise- und Bewirtungskosten zu erkennen. Damit sind Sie in der Lage, die gesetzlichen Vorschriften vorteilhaft für Ihr Unternehmen und zugleich gerecht für Ihre Mitarbeiter umzusetzen. Anhand von Praxisbeispielen und Musterberechnungen werden die verschiedenen Sachverhalte praxisnah aufbereitet. | |||
Inhalte
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Dauer 4 stündiges Seminar | |||
Termin(e) 11. Januar 2018, 14:00 bis 18:00 Uhr | |||
Ort Hotel am Triller, Trillerweg 57, 66117 Saarbrücken | |||
Kosten EUR 315,00 (zzgl. MwSt) inklusive Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat, Getränke und Seminarverpflegung | |||
Trainer Christopher Mondt, Rechtsanwalt | |||
Weitere Informationen
teras GmbH Stengelstr. 5 · 66117 Saarbrücken T +49 (0)681 / 68 52 311 F +49 (0)681 / 68 52 783 E-Mail: service@teras.de Internet: www.teras.de |
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