Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) - Vertrieb und Einkauf - teras - Rechtliches Know-how für Unternehmen

Vertrieb und Einkauf

Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)

In Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) ist vertraglich geregelt, welche Maßnahmen der Zulieferer ergreifen muss, um die Qualität seiner Produkte sicherzustellen.
Dabei knüpfen QSV an Liefer- und Rahmenverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen und Verpackungsvereinbarungen an. Typischerweise werden sie von den Herstellern vorgegeben; der Zulieferer übernimmt dann häufig den größten Teil der Qualitätssicherung.
Die Folge ist, dass sich in vielen QSV bewusst eingearbeitete Risikoverschiebungen zu Ungunsten des Zulieferers befinden: etwa zur Wareneingangskontrolle, zu Haftung und Gewährleistung oder zur Verjährung. Nicht selten rechnet der Hersteller damit, dass lediglich AGB und Rahmenvertrag von der „Rechtsabteilung“ des Zulieferers geprüft werden, die QSV aber nicht. Diese wird vielmehr dem Praktiker aus dem Qualitätsmanagement mit der Frage vorgelegt, ob die Anforderungen erfüllt werden können. Juristische Fallstricke können dabei unbeachtet bleiben und es kommt zu einem unverhältnismäßigen Haftungsrisiko des Zulieferers.
 
Ihr Nutzen:
In unserem Seminar geben wir den mit QSV befassten Verantwortlichen eine Hilfestellung, QSV richtig zu interpretieren und rechtssicher zu gestalten.

 

Inhalte

QSV in der Vertragsstruktur des Unternehmens

• Formulierung und Einordnung der QSV in die Lieferbeziehung
• mögliche Risiken
• Verantwortlichkeit im Unternehmen
 

Regelungsinhalte einer QSV

• Lieferzeiten und -orte, Haftung- und Begrenzungen Verzug
• Verschuldensmaßstäbe
• „Eigenschafts“-vereinbarungen eines Produktes
• Einfluss auf die Gewährleistung und sonstige Haftung
• Anforderungen aufgrund Produkthaftung, auch ProdSG (Produktsicherheitsgesetz)
• Audits und DIN-Normen
• Einbeziehung anderer/eigener AGB
 

Wichtige Klauseln mit Beispielen

• Rügepflichten, Erstmusterprüfungen, Zusicherung von Eigenschaften
• Benachrichtigungs- und Auditpflichten
• Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
• Produktrückrufe
• Gerichtsstände und Rechtswahlklauseln
 
 
Weitere Informationen
teras GmbH
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