Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) - Vertragsrecht und Haftungsrecht - teras - Wir stärken Mensch und Unternehmen.

Vertragsrecht und Haftungsrecht

Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)

Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) spielen heute in den Lieferbeziehungen mehr denn je die Rolle eines Kontrollinstrumentes. Im Fokus des Qualitätsmanagements gewährleisten sie die reibungslose Zusammenarbeit der Vertragspartner. Allerdings befinden sich in vielen QSV Fallstricke, die häufig zu einem unverhältnismäßigen Haftungsrisiko eines Vertragspartners führen. Wir geben den mit QSV befassten Verantwortlichen eine Hilfestellung, QSV richtig zu interpretieren und rechtssicher zu gestalten.
 
Inhalte

QSV in der Vertragsstruktur des Unternehmens

Formulierung und Einordnung der QSV in die gesamte Vertragssituation des Unternehmens, mögliche Risiken und Verantwortlichkeit im Unternehmen
 

Regelungsinhalte einer QSV

Lieferzeiten und -orte, Haftungsbegrenzungen, Verschuldensmaßstäbe, Eigenschaftsvereinbarungen eines Produktes, Gerichtsstände und Rechtswahlklauseln, Einfluss auf die Haftungssituation, Audits und DIN-Normen, Anforderungen durch das GPSG
 

Wichtige Klauseln mit Beispielen

Rügepflichten, Erstmusterprüfungen, Zusicherung von Eigenschaften, Benachrichtigungs- und Auditpflichten, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, Produktrückrufe
 

Leitfaden für die Verwendung von QSV

QSV als Lieferant - QSV als Einkäufer; Strukturierung des Vertragsprozesses, Auswahl des Verhandlungspartners, Einbeziehung anderer/eigener AGB, Vertragsmanagementsystem, Zieloptimierung durch Haftungsverlagerung und Regressierung
 
 
Weitere Informationen
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F +49 (0)681 / 68 52 783
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