Pflegezeit Mutterschutz Elternzeit  - Personal/HR - teras - Rechtliches Know-how für Unternehmen

Personal/HR

Pflegezeit Mutterschutz Elternzeit
richtiger Umgang mit betrieblichen Auszeiten

Mit den Themen Pflegezeit, Mutterschutz und Elternzeit erhalten Sie einen fundierten Überblick über die wichtigsten Ansprüche auf betriebliche Auszeiten. Die Kenntnis von Parallelen und Unterschieden erleichtern es Ihnen, die Regelungen in Ihrer Praxis sicher anzuwenden.
 
Sie erfahren, wie Sie sich in Ihrer Personalplanung auf die – teilweise kurzfristigen – Freistellungen einstellen können. Außerdem erläutern wir Ihnen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen sich Freistellungs- und Teilzeitverlangen ablehnen lassen.
 

Inhalte

Das neue Pflegezeitgesetz

Anwendbarkeit des Gesetzes anhand der Betriebsgröße; Kreis der pflegenden Angehörigen; Anforderungen an die Pflegebedürftigkeit; zehntägige Auszeit bei akuter Pflegesituation; Anspruch auf sechsmonatige Pflegezeit; Anmeldefrist; Teilzeitarbeit während der Pflegezeit; Sonderkündigungsschutz des pflegenden Angehörigen
 

Mutterschutz

Schutzfristen; Unterschied Beschäftigungsverbot - Arbeitsunfähigkeit; vorläufiges Beschäftigungsverbot bei unklarer Gefährdungslage; zumutbare Ersatztätigkeit; betriebliche Sicherheitsvorgaben aufgrund Mutterschutz; Urlaubsgewährung während eines Beschäftigungsverbots; Übertragung von Resturlaub; Sonderkündigungsschutz und behördliche Kündigungserlaubnis
 

Elternzeit und Elterngeld

Fristen und Form der Geltendmachung; Dauer und Aufteilung der Elternzeit; Einfluss des Elterngeldes auf Inanspruchnahme von Elternzeit; Aufsparen von Elternzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes; Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit – Bewilligung und Ablehnungsgründe; Auswirkungen auf Sonderzahlungen und Urlaub; neue Rechtsprechung zur Übertragung von Resturlaub bei Elternzeit; Sonderkündigungsschutz
 

Befristeter Einsatz von Ersatzarbeitskräften

Sachgrundbefristung aufgrund von Pflege- und Elternzeit, Mutterschutz; kurze Kündigungsfrist bei vorzeitiger Beendigung von Pflege- oder Elternzeit
 
 
Weitere Informationen
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F +49 (0)681 / 68 52 783
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