Personal/HR
Direktionsrecht und Änderungskündigung
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Das Direktionsrecht ist ein elementarer Bestandteil im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es dient zur Durchsetzung notwendiger unternehmerischer Maßnahmen, wie Umstrukturierungen, Neuverteilungen der Arbeit oder Versetzungen. Genauso spielt es eine Rolle im Tagesgeschäft, wenn es darum geht Arbeitnehmer zu veranlassen, z.B. angemessene Kleidung zu tragen oder Ihren Arbeitsplatz aufzuräumen.
Dabei stellen sich folgende Fragen: Was darf ich von meinen Mitarbeitern verlangen und was nicht? Was ist zu tun, wenn die Grenzen des Direktionsrechtes erreicht sind? Wann gerate ich an den Punkt, an dem der Betriebsrat zu beteiligen ist?
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Ihr Nutzen: Mit diesen Fragen wollen wir uns in diesem Seminar beschäftigen. Sie erhalten einen systematischen Überblick, was Direktionsrecht bedeutet und wie es erweitert werden kann. Sie erfahren, welche Grenzen es gibt, und wie Sie verfahren müssen, wenn es endet und Maßnahmen trotzdem umgesetzt werden müssen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte
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Weitere Informationen
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