Geschäftsführung / Management
Der Prokurist Rechte, Pflichten, Haftung
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Prokuristen nehmen häufig Teile der eigentlichen Geschäftsleitungsaufgaben wahr. Das Instrument der Prokura ermöglicht dabei entsprechend kürzere Entscheidungswege und beschleunigt so die geschäftlichen Abläufe. Zugleich beinhaltet die Position des Prokuristen besondere Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken, die man als Prokurist, aber auch als Prokura erteilender Unternehmer oder Geschäftsführer, kennen muss.
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Ihr Nutzen: Wir verschaffen Ihnen das nötige Know-how, um Reichweite und Wirkung der Prokura richtig einzuschätzen und sich darauf einzustellen. Wir erläutern Ihnen die Haftungsrisiken, die mit der Stellung als Prokurist verbunden sind und zeigen auf, wie Sie diese Risiken begrenzen können. Außerdem erfahren Sie, welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten für Prokuristen gelten.
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Inhalte
Rechtliche Struktur der Prokura |
Rechtliche Anforderungen an die Erteilung der Prokura; Arten der Prokura: Einzel- und Gesamtprokura, echte und „unechte“ Prokura, Niederlassungsprokura; Abgrenzung zu anderen Vollmachtsformen wie Generalvollmacht, Handlungsvollmacht; die Bedeutung der Handelsregistereintragung; Auswirkungen eines Widerrufs der Prokura |
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Ausübung der Prokura in der Praxis |
Zentrale Unterscheidung: Rechtliches Können nach außen und rechtliches Dürfen nach innen; Reichweite und mögliche Beschränkungen der Vertretungsmacht bei Vertragsabschlüssen; rechtliche Relevanz von Unterschriftenregelungen wie „ppa.“, „i. V.“; Position des Prokuristen im Verhältnis zur Geschäftsleitung |
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Arbeitsrechtliche Situation des Prokuristen |
Der Arbeitsvertrag des Prokuristen; der Prokurist als leitender Angestellter nach dem BetrVG; Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeitern; Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen; Kündigungsschutz des Prokuristen; Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf die Prokura; Erlöschen der Prokura – Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis; Besonderheiten in der Sozialversicherung |
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Haftung des Prokuristen |
Haftung gegenüber dem Unternehmen und gegenüber Dritten; Sorgfaltsmaßstäbe an die Tätigkeit des Prokuristen; vorsätzliche oder fahrlässige Überschreitung der Vertretungs-macht; Abgrenzung zur Haftung der Geschäftsleitung; Möglichkeiten der Haftungs-beschränkung und -freistellung; strafrechtliche Verantwortlichkeit |
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Dauer ganztägiges Seminar |
Termin(e) 21. März 2017, 9.00 bis 17.00 Uhr
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Ort Hotel am Triller, Trillerweg 57, 66117 Saarbrücken |
Kosten EUR 515,00 (zzgl. MwSt) inklusive Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat, Getränke und Seminarverpflegung, |
Trainer Matthias Brombach, Rechtsanwalt |
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Weitere Informationen
teras GmbH
Stengelstr. 5 · 66117 Saarbrücken
T +49 (0)681 / 68 52 311
F +49 (0)681 / 68 52 783
E-Mail: service@teras.de
Internet: www.teras.de
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