Das neue Familien-Pflegezeitgesetz (FPfZG) - Personal/HR - teras - Rechtliches Know-how für Unternehmen

Personal/HR

Das neue Familien-Pflegezeitgesetz (FPfZG)
Was Sie jetzt wissen müssen! Update für Personaler und Führungskräfte

Seit 1. Januar 2012 ist das neue Familien-Pflegezeitgesetz in Kraft. Die Familien-Pflegezeit gibt Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Stundenzahl soweit zu reduzieren, dass sie parallel zur Pflege eines nahen Angehörigen weiter erwerbstätig bleiben können.
 

Weil sich die Mehrheit der pflegenden Angehörigen im erwerbsfähigen Alter befindet, heißt dies für Unternehmen, dass bereits aktuell zwischen 10 bis 15 % der Beschäftigten pflegerische Verantwortung übernommen haben. Tendenz steigend.

In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie das neue Familien-Pflegezeitgesetz im Einklang mit der betrieblichen Wirklichkeit in die Praxis umsetzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie es den Beschäftigten ermöglichen können, Berufstätigkeit und die Pflege eines nahen Angehörigen „unter einen Hut zu bringen“ und gleichzeitig Vorteile für das Unternehmen zu generieren.


 

Inhalte

Was gilt bereits seit 2008 – und auch weiterhin – durch das Pflegezeitgesetz

• Was ist ein naher Angehöriger, was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
• Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflege-zeit
• Kündigungsschutz
• Pflegezeit und Teilzeittätigkeit
• Befristete Einstellung einer Vertretungskraft
• Urlaubsanspruch des Pflegenden
• Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte
 

Das neue Familien-Pflegezeitgesetz

• Warum wurde das Familien-Pflegezeitgesetz eingeführt?
• Die aktuelle Pflegesituation in Deutschland
• Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
• Negative Folgen der Doppelbelastung
• Fachkräftemangel und gleichzeitig familienfreundliche Maßnahmen als Wettbewerbsvorteil
 

Die Umsetzung der Familien-Pflegezeit im Unternehmen

• Dauer der Familien-Pflegezeit
• Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten
• Reduzierung der Arbeitszeit
• Höhe des Aufstockungsbetrages
• Darlehen für die Aufstockung des Arbeitsendgeldes in der Pflegephase
• Nachpflegephase und Ausgleich des Wert- oder Arbeitszeitguthabens
• Beantragung und Rückzahlung des zinslosen Darlehens
• Rentenansprüche des Pflegenden
 
 
Weitere Informationen
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