Personal/HR
Das neue Familien-Pflegezeitgesetz (FPfZG)
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Seit 1. Januar 2012 ist das neue Familien-Pflegezeitgesetz in Kraft. Die Familien-Pflegezeit gibt Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Stundenzahl soweit zu reduzieren, dass sie parallel zur Pflege eines nahen Angehörigen weiter erwerbstätig bleiben können.
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Weil sich die Mehrheit der pflegenden Angehörigen im erwerbsfähigen Alter befindet, heißt dies für Unternehmen, dass bereits aktuell zwischen 10 bis 15 % der Beschäftigten pflegerische Verantwortung übernommen haben. Tendenz steigend. In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie das neue Familien-Pflegezeitgesetz im Einklang mit der betrieblichen Wirklichkeit in die Praxis umsetzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie es den Beschäftigten ermöglichen können, Berufstätigkeit und die Pflege eines nahen Angehörigen „unter einen Hut zu bringen“ und gleichzeitig Vorteile für das Unternehmen zu generieren. | |||||||||
Inhalte
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