Personal/HR
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
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Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet den Arbeitgeber, ein Verfahren zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von kranken Arbeitnehmern einzuführen.
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Hierbei steht nicht nur ein Verfahren zur Wiedereingliederung von erkrankten Mitarbeitern, sondern auch die Vorsorge im Mittelpunkt.Soweit die gesetzliche Forderung. Doch wie setze ich diesen Anspruch in die betriebliche Praxis um? Gerade heute, bei zunehmender Arbeitsverdichtung auf wenige Stellen, bei steigenden psychischen Erkrankungen, ist es erforderlich ein funktionierendes, ja ein gelebtes betriebliches Eingliederungsmanagement im Unternehmen zu installieren.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung sollte man nicht vergessen, dass das BEM auch bei der krankheitsbedingten Kündigung von Mitarbeitern eine Rolle spielt und der Betriebsrat auf die Gestaltung und Durchführung des BEM wesentlich Einfluss nehmen kann.
In unserem Seminar möchten wir Ihnen die Kenntnisse vermitteln, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement in den Betrieb einzuführen oder auszubauen. Dies geschieht unter anderem anhand von praktischen Falllösungen sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. | ||||||
Inhalte
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