Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) - Personal/HR - teras - Rechtliches Know-how für Unternehmen

Personal/HR

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
und die krankheitsbedingte Kündigung

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet den Arbeitgeber, ein Verfahren zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von kranken Arbeitnehmern einzuführen.
 
Hierbei steht nicht nur ein Verfahren zur Wiedereingliederung von erkrankten Mitarbeitern, sondern auch die Vorsorge im Mittelpunkt.Soweit die gesetzliche Forderung. Doch wie setze ich diesen Anspruch in die betriebliche Praxis um? Gerade heute, bei zunehmender Arbeitsverdichtung auf wenige Stellen, bei steigenden psychischen Erkrankungen, ist es erforderlich ein funktionierendes, ja ein gelebtes betriebliches Eingliederungsmanagement im Unternehmen zu installieren. Neben der gesetzlichen Verpflichtung sollte man nicht vergessen, dass das BEM auch bei der krankheitsbedingten Kündigung von Mitarbeitern eine Rolle spielt und der Betriebsrat auf die Gestaltung und Durchführung des BEM wesentlich Einfluss nehmen kann. In unserem Seminar möchten wir Ihnen die Kenntnisse vermitteln, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement in den Betrieb einzuführen oder auszubauen. Dies geschieht unter anderem anhand von praktischen Falllösungen sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
 

Inhalte

Rechtliche Grundlagen

• Rechtliche Grundlagen des BEM aus dem SGB IX, SGB X, BetrVG und dem ArbSchG
• Definitionen des BEM
• Zeitpunkt des Beginns des BEM
• Begriff der Beschäftigten und der Arbeitsunfähigkeit;Beteiligte Stellen und Zustimmung des Arbeitnehmers
• Einbeziehung von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
• Rechte der Personalvertretung aus § 84 Abs. 2 SGB IX
 

Vorbeugende Maßnahmen und Durchführung

• Betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten
• Betriebliche Maßnahmen zur Durchführung des BEM
• Einbeziehung von dritten Stellen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitsagentur (gemeinsame Servicestelle)
 
 
Weitere Informationen
teras GmbH
Stengelstr. 5 · 66117 Saarbrücken
T +49 (0)681 / 68 52 311
F +49 (0)681 / 68 52 783
E-Mail: service@teras.de
Internet: www.teras.de


Seite drucken Drucken