Vertrieb und Einkauf
Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
| |||||||||
Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 16.02.2011 wurde zum 29.07.2014 in Deutschland umgesetzt.
Einige Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch wurden geändert und zwar zu Gunsten der Gläubiger.
Doch sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die individualvertraglichen Vereinbarungen überprüft und angepasst werden, da Verstöße gegen die Neuregelungen kostenpflichtig abgemahnt werden können. | |||||||||
Inhalte
| |||||||||
Weitere Informationen
teras GmbH Stengelstr. 5 · 66117 Saarbrücken T +49 (0)681 / 68 52 311 F +49 (0)681 / 68 52 783 E-Mail: service@teras.de Internet: www.teras.de |
Seite drucken
