Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Personal/HR - teras - Rechtliches Know-how für Unternehmen

Personal/HR

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Konsequenzen für die Personalarbeit

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat für den Personalbereich von Unternehmen eine ganze Fülle neuer Regelungen mit sich gebracht. Wer hier nicht die richtigen Vorkehrungen trifft, kann böse Überraschungen erleben.

Wir klären Führungskräfte und Personalverantwortliche umfassend über die neuen Regelungen und ihre Konsequenzen auf. Sie erfahren, wie Sie das Unternehmen durch geeignete Vorkehrungen vor Prozessen und Schadensersatzforderungen schützen können.


 

Ihre Vorteile:

  • Ihre Stellenausschreibungen sind rechtssicher
  • Sie gewährleisten den Schutz vor Diskriminierung
  • Sie mindern das Haftungsrisiko für Ihr Unternehmen

 

Inhalte

AGG soweit das Auge reicht

Auswirkungen auf die Personalarbeit; Bewerberverfahren: Stellenausschreibung, Einstellungsgespräch; Gestaltung von Absagen; Beförderung/Versetzung, Entlohnung, Kündigung; Prüfung von Arbeitsverträgen
 

Diskriminierungstatbestände

Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, Belästigung; Diskriminierungsmerkmale: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität; Benachteiligung durch Dritte
 

Wen muss der Arbeitgeber vor Benachteiligung schützen?

Arbeitnehmer, Bewerber, freie Mitarbeiter, arbeitnehmerähnlich Beschäftigte, Auszubildende; Geschäftsführer und Vorstände;
 

Organisationspflichten des Arbeitgebers

Haftungsbefreiung durch Mitarbeiterschulung, Mitarbeiterrichtlinien, Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat; Dokumentationspflichten; Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle
 

Diskriminierungsfälle vor Gericht

Besondere Beweislastregeln; Ausschlussfristen; Abwehr von Diskriminierungsklagen; Achtung: Trittbrettfahrer!
 
 
Weitere Informationen
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F +49 (0)681 / 68 52 783
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