Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Lohnpfändung aus der Sicht des Arbeitgebers
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Die Personalabteilung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung sehen sich mit einer ständig anwachsenden Menge von Pfändungen, Abtretungen und Insolvenzverfahren konfrontiert, die bearbeitet werden müssen. In diesem Zusammenhang entstehen viele Probleme, denn Fehler gehen grundsätzlich zu Lasten des Arbeitgebers, der als Drittschuldner haftet. Die EDV der Lohn- und Gehaltsabteilung ist oft nicht in der Lage die komplexen Fälle der Lohnpfändung richtig zu berechnen. Somit ist Ihr Know-how in der Praxis gefordert.
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