Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht - teras - Wir stärken Mensch und Unternehmen.

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber oder Führungskraft müssen Sie bei zahlreichen Fragestellungen im Personalbereich eng mit dem Betriebsrat zusammen arbeiten. Dabei ist der Betriebsrat im Umgang mit dem Betriebsverfassungsgesetz in der Regel sehr gut geschult. Wir vermitteln Ihnen als Führungskraft das bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat erforderliche Verständnis für das Betriebsverfassungsgesetz, rechtliche Klarheit und Sicherheit machen es Ihnen dann wesentlich leichter, zielgerichtet die bestmöglichen Lösungen für die jeweilige Situation zu finden. Auf diese Weise können Sie zugleich Ihre Verhandlungsposition deutlich verbessern.
 
Inhalte

Paragrafendschungel Betriebsverfassungsgesetz?

Der „rote Faden“: Anwendungsbereich, Organe der Betriebsverfassung, die wichtigsten Vorschriften zu Aufgaben und Funktionsweise des Betriebsrates, Sitzungen und Entscheidungen des Betriebsrates
 

Grundsätze der Zusammenarbeit im Betrieb

Vertrauen und Kooperationsbereitschaft, Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, Stellung der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
 

Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat?

Wann muss, wann sollte er informiert werden? Mitwirkung und Mitbestimmung, Erweiterung der Rechte durch Tarifvertrag, Durchsetzung der Beteiligungsrechte, das Verfahren vor der Einigungsstelle
 

Wann und wie kann der Betriebsrat mitbestimmen?

Versetzung eines Arbeitnehmers, befristete Arbeitsverhältnisse und Leiharbeitnehmer, soziale und wirtschaftliche Mitbestimmung
 

Fragen rund um die alltägliche Betriebsratstätigkeit

Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, Teilnahme an Schulungen und Veranstaltungen, Freizeit- und Vergütungsansprüche
 

Die Mitwirkungsrechte des einzelnen Arbeitnehmers

Einsicht in die Personalakte, Erläuterung der Leistungsbeurteilung, Unterrichtungs-, Anhörungs- und Erörterungsrechte, Beschwerderecht des Arbeitnehmers
 
 
Weitere Informationen
teras GmbH
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T +49 (0)681 / 68 52 311
F +49 (0)681 / 68 52 783
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Internet: www.teras.de


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